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Für ausgewählte Massageleistungen besteht bei einigen österreichischen Sozialversicherungsträgern die Möglichkeit einer (teilweisen) Kostenrückvergütung. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine ärztliche Überweisung. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die jeweils geltenden Bestimmungen Ihrer Versicherung.

LKUF (OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge)

  • Rückerstattung mit ärztlicher Überweisung möglich
  • Gültig für Behandlungen bei gewerblichen Masseur:innen

  • Maximaler Zuschuss: 380 € pro Jahr bzw. 38 € pro Einheit

KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden)

  • Rückerstattung mit ärztlicher Überweisung möglich
  • Gilt für Leistungen gewerblicher Masseur:innen

SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)

  • Rückerstattung mit ärztlicher Überweisung möglich
  • Anwendbar bei gewerblichen Masseur:innen

  • Hinweis: Vor Beginn der Behandlung ist eine Bewilligung einzuholen

Wichtiger Hinweis

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Höhe der Zuschüsse sowie Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Bitte klären Sie die aktuellen Konditionen direkt vorab mit Ihrer zuständigen Krankenkasse.