Für ausgewählte Massageleistungen besteht bei einigen österreichischen Sozialversicherungsträgern die Möglichkeit einer (teilweisen) Kostenrückvergütung. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine ärztliche Überweisung. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die jeweils geltenden Bestimmungen Ihrer Versicherung.
LKUF (OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge)
- Rückerstattung mit ärztlicher Überweisung möglich
Gültig für Behandlungen bei gewerblichen Masseur:innen
Maximaler Zuschuss: 380 € pro Jahr bzw. 38 € pro Einheit
KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden)
- Rückerstattung mit ärztlicher Überweisung möglich
Gilt für Leistungen gewerblicher Masseur:innen
SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
- Rückerstattung mit ärztlicher Überweisung möglich
Anwendbar bei gewerblichen Masseur:innen
Hinweis: Vor Beginn der Behandlung ist eine Bewilligung einzuholen
Wichtiger Hinweis
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Höhe der Zuschüsse sowie Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Bitte klären Sie die aktuellen Konditionen direkt vorab mit Ihrer zuständigen Krankenkasse.
